Leben über Grenzen hinweg
Sie ziehen ins Ausland oder kehren zurück, Sie beziehen eine Rente aus dem Ausland, arbeiten als Grenzgänger oder haben eine Wohnung oder ein Konto in einem anderen Staat. Das sind gewöhnliche Fälle, und wir bearbeiten sie ebenso wie Sachverhalte mit mehreren Staaten. Wir prüfen, welcher Staat welche Einkünfte besteuern darf, und erstellen die deutsche Steuererklärung.
Die Frage beginnt bei der Ansässigkeit: in welchem Staat Sie wohnen oder sich gewöhnlich aufhalten, und welchem Staat das Abkommen Sie zuordnet, wenn das mehrere sind. Wir prüfen das anhand von Wohnung, Aufenthalt und Lebensmittelpunkt und klären es zuerst, weil daran hängt, ob Deutschland Ihr gesamtes Einkommen oder nur einzelne Einkünfte erfasst.
Danach ordnen wir jede Einkunftsart zu: Gehalt, Rente, Mieten, Kapitalerträge. Für jede prüfen wir, welchem Staat das Abkommen das Besteuerungsrecht gibt, was der andere Staat für sich beansprucht und wie Deutschland eine dort gezahlte Steuer berücksichtigt.
Sind mehr als zwei Staaten beteiligt, gelten mehrere Abkommen nebeneinander, und ihre Regeln können sich widersprechen. Dann prüfen wir, welches Abkommen für welche Einkunft gilt, und sehen uns das Besteuerungsrecht der übrigen beteiligten Staaten an. Eine Entscheidung in einem Staat kann auf die anderen wirken; deshalb stimmen wir uns auf Wunsch mit Ihrem Berater dort ab, damit die Erklärungen zusammenpassen.
Umzug ins Ausland oder zurück
Im Jahr des Umzugs gelten für die Zeit davor und danach unterschiedliche Regeln. Wir trennen die Einkünfte nach Zeiträumen und prüfen, ob Einkünfte aus dem anderen Staat den Steuersatz in Deutschland verändern. Halten Sie Anteile an einer Kapitalgesellschaft, prüfen wir vor dem Wegzug, ob der Wegzug selbst eine Steuer auslöst und ob eine Stundung in Betracht kommt.
Bei der Rückkehr nach Deutschland klären wir, welche Einkünfte aus der Zeit im Ausland noch zu erklären sind und welche Unterlagen von dort Sie dafür brauchen.
Ehepartner in verschiedenen Staaten
Verdient Ihr Ehepartner in einem anderen Staat, prüfen wir, ob eine Zusammenveranlagung in Deutschland möglich ist und ob sie sich lohnt. Ob die Einkünfte des Partners den Steuersatz in Deutschland verändern, prüfen wir dabei mit.
Wurden Einkünfte aus dem Ausland in früheren Jahren nicht erklärt, prüfen wir die Nacherklärung und die Voraussetzungen einer Selbstanzeige.
Die Gegenprobe
Vor einer Empfehlung klären wir:
- Stimmt der Wohnsitz, den wir annehmen, mit Ihrem tatsächlichen Aufenthalt überein?
- Haben wir für jede Einkunft eine Bescheinigung oder einen Beleg aus jedem anderen Staat?
- Welche Steuer wurde dort schon gezahlt, und ist sie in Deutschland anrechenbar?
Kontakt
Erstes Gespräch
Schildern Sie Ihr Anliegen in wenigen Sätzen an office@eu-treuhand.de. Eine Anfrage begründet noch kein Mandat. Wir ordnen die Fragestellung ein, und Ihr persönlicher Ansprechpartner meldet sich. Für einen Termin oder einen Rückruf benötigen wir Ihren Namen und eine Rückrufnummer. Außerhalb der Telefonzeiten nimmt ein Anrufbeantworter Ihre Nachricht entgegen.
Bescheinigungen aus dem Ausland laden Sie in den passenden DATEV-Zugang hoch. Umfang und Vergütung stimmen wir vorher ab. Wir beraten auf Deutsch, Englisch, Russisch, Ukrainisch und Spanisch.
Für Bedienstete der Europäischen Union und für abgeordnete nationale Sachverständige gibt es eigene Seiten.