Krypto, Fremdwährungen & Kapitalanlagen
Sie handeln an verschiedenen Börsen, doch die Aufstellungen passen nicht zusammen. Wir prüfen Kryptowerte und Fremdwährungen anhand der Transaktionsdaten. Auch Kapitalanlagen, die über ein einfaches Depot hinausgehen, Depots an mehreren Orten und die Nacherklärung früherer Jahre gehören zu diesem Bereich.
Wir werten Transaktionsdaten aus
Fehlende Exporte oder ein nicht mehr erreichbarer Anbieter können die Aufarbeitung erschweren. Zunächst klären wir, welche Daten vorliegen und welche fehlen.
Wallets und On-Chain-Daten lesen wir direkt. Soweit die üblichen Programme Ihren Sachverhalt abbilden, arbeiten wir mit ihnen. Wo sie an ihre Grenze kommen, führt ein eigenes Werkzeug Transaktionshistorien aus Wallets und Börsen zusammen; welches Mittel wir wählen, hängt von Datenlage und Zweck des Falls ab. Widersprüche zwischen Börsen- und Walletdaten halten wir fest und erläutern, welche Annahmen noch zu prüfen sind.
Anlageprodukte über das einfache Depot hinaus
Fonds und ETF
Ausländische Fonds, Vorabpauschale und Teilfreistellung prüfen wir anhand der Steuerbescheinigungen und der Fondsdaten.
Zertifikate, Optionen, Termingeschäfte
Strukturierte Produkte und Derivate ordnen wir den Einkunftsarten zu und prüfen die Verlustverrechnung.
Depots im Ausland
Fehlt die deutsche Steuerbescheinigung, ermitteln wir die Erträge aus den Depotauszügen und prüfen die Anrechnung ausländischer Quellensteuer.
Beteiligungen und geschlossene Fonds
Beteiligungen, deren Einkünfte gesondert festgestellt werden, nehmen wir in die Erklärung auf und stimmen die Werte mit den Feststellungsbescheiden ab.
Quellensteuer für Steuerausländer
Wohnen Sie im Ausland, etwa in der Schweiz, und wurde deutsche Kapitalertragsteuer einbehalten, prüfen wir den Erstattungsanspruch und stellen, soweit er besteht, den Antrag.
Typische Fragestellungen
Veräußerungsgeschäfte
Wir prüfen, ob private Veräußerungsgeschäfte oder Kapitaleinkünfte vorliegen; das hängt von Anlage und Nutzung ab. Wir prüfen auch eine betriebliche Zuordnung sowie die jeweils einschlägigen Haltefristen und Regeln der Verlustverrechnung.
Laufende Erträge
Erträge etwa aus Staking oder Lending prüfen wir auf ihre steuerliche Einordnung. Beim Mining klären wir ebenfalls die Abgrenzung zwischen privater Vermögensverwaltung und Gewerblichkeit.
Dokumentation & Nachweis
Wir bereiten die verfügbaren Transaktionshistorien auf. Die vertretene steuerliche Einordnung erläutern wir gegenüber dem Finanzamt.
Korrektur & Selbstanzeige
Waren frühere Erklärungen unvollständig, prüfen wir die Nacherklärung vergangener Jahre und die Voraussetzungen einer Selbstanzeige.
Die Gegenprobe
Vor einer Empfehlung klären wir diese Fragen:
- Sind sämtliche Transaktionen erfasst oder nur die Börsenexporte?
- Welche Transfers liefen zwischen eigenen Wallets?
- Stimmen technische Daten und wirtschaftliche Zuordnung überein?
Kontakt
Schildern Sie Ihr Anliegen in wenigen Sätzen an office@eu-treuhand.de. Eine Anfrage begründet noch kein Mandat. Wir ordnen die Fragestellung ein, und Ihr persönlicher Ansprechpartner meldet sich. Für einen Termin oder einen Rückruf benötigen wir Ihren Namen und eine Rückrufnummer. Außerhalb der Telefonzeiten nimmt ein Anrufbeantworter Ihre Nachricht entgegen.
Exporte und Wallet-Adressen laden Sie in den passenden DATEV-Zugang hoch statt sie an eine E-Mail anzuhängen; für große Dateien vereinbaren wir den Weg. Für einen Termin brauchen wir Ihren Namen und eine Rückrufnummer, und bevor wir beginnen, stimmen wir Umfang und Vergütung ab. Ihr persönlicher Ansprechpartner meldet sich.