Für Piloten, Flugbegleiter, Kabinen- und Bodenpersonal mit wechselnden Einsatzorten
Sie fliegen.
Ihre Steuererklärung erstellen wir.
Dienstpläne, Layover in anderen Zeitzonen, Erstattungen des Arbeitgebers, Einsätze im Ausland: Diese Erklärung besteht aus vielen einzelnen Positionen. Wir setzen sie aus dem zusammen, was Sie uns geben, und bereiten sie so auf, dass das Finanzamt den Ansatz nachvollziehen kann.
Kein fester Arbeitsplatz, viele Einsatzorte, eine Erklärung
Wer fliegt, arbeitet nicht an einem Ort. Ob der Heimatflughafen als erste Tätigkeitsstätte gilt, entscheidet darüber, wie Fahrten dorthin und Abwesenheiten von dort gerechnet werden. Daran hängen Verpflegungsmehraufwand, Übernachtungskosten und die Frage, welche Erstattungen des Arbeitgebers steuerfrei bleiben.
Dienstpläne, Abrechnungen mit den erstatteten Beträgen und Rechnungen für Uniform oder Arbeitsmittel: Sie geben uns davon, was Sie haben. Wir lesen die Abwesenheitszeiten je Einsatz daraus heraus, prüfen die einzelnen Positionen, ziehen die Erstattungen ab und begründen das Ergebnis so, dass das Finanzamt es nachvollziehen kann.
Kommt ein Wohnsitz im Ausland, ein Arbeitgeber mit Sitz außerhalb Deutschlands oder ein Wechsel der Basis hinzu, prüfen wir, in welchem Staat welche Einkünfte zu erklären sind, bevor wir Werbungskosten ansetzen.
Häufige Positionen bei fliegendem Personal
Reisekosten und Verpflegungsmehraufwand
Aus Ihren Dienstplänen ermitteln wir die Abwesenheitszeiten je Einsatz, im Inland und im Ausland, und prüfen, welche Pauschalen und Fahrten dazu angesetzt werden können.
Übernachtungen und Layover
Hotelkosten, gestellte Mahlzeiten, Fahrten vor Ort: Wir prüfen, was der Arbeitgeber getragen hat und ob danach noch Werbungskosten bleiben.
Arbeitsmittel und Uniform
Uniformteile, Reinigung, Koffer, Headset, Fachliteratur, Lizenzgebühren und Schulungen: Wir prüfen, was beruflich veranlasst ist und ob und in welchem Umfang es anzusetzen ist.
Auslandseinsätze und Wohnsitz
Basis im Ausland, Wohnung in Deutschland, Arbeitgeber in einem anderen Staat: Wir prüfen die Besteuerungsrechte der beteiligten Staaten und was davon in Deutschland zu erklären ist.
Erstattungen des Arbeitgebers
Wir lesen Ihre Abrechnungen und prüfen, welche Erstattungen steuerfrei geblieben sind und wie sie mit den Werbungskosten zu verrechnen sind, damit die Erklärung sie von Anfang an berücksichtigt.
Frühere Jahre und Einspruch
Sind Jahre nicht erklärt oder ohne Reisekosten abgegeben, prüfen wir die Nacherklärung. Rechnet das Finanzamt anders als wir, prüfen wir Aussicht und Kosten eines Einspruchs und stimmen das weitere Vorgehen mit Ihnen ab.
Fünf Schritte, von unterwegs möglich
Unsere Gegenprobe vor der Abgabe
Bevor eine Erklärung das Haus verlässt, gehen wir sie noch einmal durch. Zu den Fragen, die wir dabei stellen, gehören unter anderem:
- Haben wir jede Abwesenheit aus Dienstplan oder Abrechnung hergeleitet und, wo das nicht ging, die Herleitung im Entwurf begründet?
- Sind die Erstattungen des Arbeitgebers erfasst und von den Werbungskosten abgezogen?
- Ist die Frage der ersten Tätigkeitsstätte für Ihren Fall geklärt und im Entwurf begründet?
- Ist bei Wohnsitz oder Arbeitgeber im Ausland geklärt, welcher Staat besteuert, bevor Werbungskosten angesetzt werden?
Kurz beantwortet
Mein Arbeitgeber erstattet schon Spesen. Lohnt sich das trotzdem?
Das prüfen wir vorher. Ob nach Abzug der Erstattungen Werbungskosten übrig bleiben, hängt von Ihren Einsätzen und den gezahlten Beträgen ab; die Antwort steht im Entwurf, bevor Sie etwas entscheiden.
Ich habe die Dienstpläne nicht mehr für alle Jahre.
Das kommt oft vor und steht dem Anfang nicht im Weg. Wir fragen zuerst, was es noch gibt: das Portal des Arbeitgebers, Abrechnungen mit Spesen und Abwesenheitstagen, Flugbücher oder Kalendereinträge. Aus dem, was sich findet, leiten wir die Einsätze her, soweit die Unterlagen das tragen. Wo eine Lücke bleibt, setzen wir die Position mit einer begründeten Schätzung an oder lassen sie weg. Beides steht im Entwurf, bevor Sie freigeben; über die Anerkennung entscheidet das Finanzamt.
Ich bin bei einer ausländischen Airline angestellt und wohne in Deutschland.
Dann prüfen wir zuerst, welcher Staat Ihr Gehalt besteuert und was in Deutschland zu erklären ist. Diese Frage klären wir, bevor wir Werbungskosten ansetzen.
Was kostet das?
Unser Angebot nennt Umfang und Vergütung, bevor wir anfangen. Was ein Erstgespräch kostet, sagen wir Ihnen vor dem Termin.
Sie halten den Flugplan ein. Die Steuererklärung erstellen wir und begründen jede Position.
Schreiben Sie an office@eu-treuhand.de; Ihr persönlicher Ansprechpartner meldet sich.
Anfrage
Schreiben Sie uns, wo Ihre Basis ist und welche Jahre offen sind, an office@eu-treuhand.de. Für einen Termin nennen Sie uns Ihren Namen und eine Rückrufnummer. Unterlagen laden Sie später in den passenden DATEV-Zugang hoch; was Ihnen fehlt, besprechen wir dann.