Politisch exponierte und international tätige Personen

Seconded National Experts

Sie arbeiten für eine europäische Einrichtung und erhalten weiter Bezüge Ihres deutschen Dienstherrn.

Eine Abordnung an eine europäische Einrichtung, in Brüssel, in Luxemburg oder an einem anderen Dienstort, kann sich auf Ihre deutsche Steuererklärung auswirken. Wir begleiten abgeordnete nationale Sachverständige (Seconded National Experts, SNE) bei diesen Fragen. Sie gehören zu den Personen im Staatsdienst oder bei internationalen Einrichtungen, die Bezüge aus mehreren Quellen erhalten und in mehr als einem Land wohnen. Für eine erste Anfrage erreichen Sie uns unter office@eu-treuhand.de.

Ihre konkrete Lage prüfen wir anhand der Unterlagen; offene Punkte benennen wir.

Bezüge und Tagegeld getrennt prüfen

Bei der Erklärung sind die Bezüge des Dienstherrn und das Tagegeld der Institution getrennt zu prüfen. Ob das Tagegeld steuerfrei bleibt, hängt von der Bescheinigung des Dienstherrn und von der Höhe ab, das prüfen wir je Fall. Für die Wohnung am Dienstort ist die Aufteilung der Kosten auf Dienst und Privates zu klären. Wir bereiten die Erklärung vor und erläutern, welche Fragen offenbleiben.

Was Sie bei uns finden

Die steuerlichen Sonderfragen einer SNE-Abordnung gehören zu unserer Arbeit, einschließlich der Erstellung Ihrer deutschen Steuererklärung. Auch im laufenden Veranlagungsverfahren vertreten wir Ihre steuerliche Position gegenüber dem Finanzamt.

Weicht das Finanzamt von unserer Beurteilung ab, übernehmen wir nach vereinbartem Auftrag die Vertretung im Einspruchsverfahren und vor dem Finanzgericht. Welche Verfahrensschritte der Auftrag umfasst, klären wir mit Ihnen.

Ihre Unterlagen laden Sie in den passenden DATEV-Zugang hoch, und den Entwurf der Erklärung geben Sie dort frei; welcher Zugang wofür gilt, steht auf der Seite DATEV Online.

Abweichende Fallgestaltungen

Arbeiten Ehepartner mit unterschiedlichem Status am selben Dienstort, prüfen wir die Folgen für Ihre Erklärung. Auch eine Elternzeit oder ein Wechsel des Dienstherrn kann die Berechnung verändern.

Ein vollständiger Wohnsitzwechsel in den Staat des Dienstorts verlangt eine erneute Prüfung Ihrer deutschen Steuerlage.

Rechnet das Finanzamt anders als wir, prüfen wir, ob ein Einspruch Aussicht hat und was er kostet, und erheben ihn dann in Abstimmung mit Ihnen gegen die Festsetzung und die verbundenen Verwaltungsakte.

Kontakt

Erstes Gespräch

Schildern Sie Ihr Anliegen in wenigen Sätzen an office@eu-treuhand.de. Eine Anfrage begründet noch kein Mandat. Wir ordnen die Fragestellung ein, und Ihr persönlicher Ansprechpartner meldet sich. Für einen Termin oder einen Rückruf benötigen wir Ihren Namen und eine Rückrufnummer. Außerhalb der Telefonzeiten nimmt ein Anrufbeantworter Ihre Nachricht entgegen.

Was wir übernehmen und was es kostet, legen wir fest, bevor wir beginnen.

Wie wir Ihre Steuererklärung als SNE erstellen, Schritt für Schritt, lesen Sie auf der Seite Steuererklärung für Seconded National Experts. Für Beamte und Bedienstete der Europäischen Union gibt es eine eigene Seite. Diese Seite lesen Sie auch auf Englisch.